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SCHULORDNUNG

Teilnahme am Unterricht

Ordnung und Sauberkeit

Pünktlichkeit

Rechtzeitiges Einfinden vor Unterrichtsbeginn in den Klassenräumen oder am festgelegten Treffpunkt bei Schulveranstaltungen.
Das Schulgebäude (Klassenraum) darf erst um 07:45 Uhr betreten werden. (Gangaufsicht!)
 

Unterrichtszeiten

1. Stunde: 08:00 - 08:50                6. Stunde: 12:35 - 13:25 

2. Stunde: 08:50 - 09:40                7. Stunde: 13:25 - 14:15

3. Stunde: 09:55 - 10:45                8. Stunde: 14:15 - 15:05

4. Stunde: 10:50 - 11:40                9. Stunde: 15:05 - 15:55

5. Stunde: 11:45 - 12:35              10. Stunde: 15:55 - 16:45

Mittagspause

Keine Beaufsichtigung in der Mittagspause! Es besteht auch die Möglichkeit, in dieser Zeit das Schulhaus zu verlassen.

Bewegung und Sport

Die Teilnahme am Unterricht in Leibeserziehung ist für alle Schüler verpflichtend.
Nur bei ärztlichem Zeugnis ist  die Teilnahme nicht erforderlich! Bei Krankenbestätigung durch die Eltern muss der Schüler im Turnunterricht anwesend sein.

Fernbleiben vom Unterricht

Unverzügliche Verständigung des Klassenvorstandes od. Direktors!
Ungerechtfertigtes Fernbleiben muss bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt werden!

Fernbleiben vom Unterricht ist nur zulässig:

  • bei gerechtfertigter Verhinderung

  • bei Erlaubnis zum Fernbleiben

  • bei Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsgegenständen

  1. Im Schulgebäude sind  Hausschuhe zu tragen! Keine Wertsachen in der Garderobe lassen! Ungerechtfertigter Aufenthalt in der Garderobe ist nicht gestattet!

  2. Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter! Leere Flaschen in die entsprechenden Kisten zurück!

  3. Ordnung und Sauberkeit im Klassenzimmer! (Bankfächer!) Am Ende des Unterrichtes sind die Sessel auf die Tische zu stellen.

  4. Schonender Umgang mit den Einrichtungsgegenständen! Für mutwillige Beschädigung haftet der Verursacher!

  5. Kaugummi können aus Gründen der Sauberkeit, Hygiene und Umweltschonung nicht gestattet werden!

  6. In Werkstätte und Küche ist entsprechende Arbeitskleidung zu tragen.

  7. Beachtung der Werkstättenordnung!

  8. Beachtung der EDV-Raum-Ordnung!

  9. Absolutes Rauchverbot im gesamten Schulareal und auf dem Schulweg. (Jugendschutzgesetz!)

PFLICHTEN DER SCHÜLER

  1. Die Schüler sind verpflichtet, durch ihr Verhalten und ihre Mitarbeit im Unterricht, sowie durch ihre Einordnung in die Klassen- und Schulgemeinschaft die Unterrichtsarbeit zu fördern

  2. Das Benützen von Handys ist im gesamten Schulgebäude - bis auf die Jausenpause - verboten.

  3. Die Schüler haben am Unterricht in ihren Pflicht- und Wahlpflichtfächern regelmäßig und pünktlich teilzunehmen.

  4. Fernbleiben vom Unterricht ist nur zulässig bei gerechtfertiger Verhinderung!

  5. Für mutwillige Beschädigungen und Verunreinigungen haftet der Verursacher!

  6. Sollte 10 Minuten nach dem Läuten noch kein Lehrer in der Klasse sein, muß der Klassensprecher oder sein Vertreter dies in der Direktion oder im Konferenzzimmer melden.


 

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